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Zertifizierung durch die EGBNV

Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Zum Erlangen des Titels Motorik-Trainer nach EGBNV ist erforderlich:

• Mitgliedschaft in der EGBNV – Der Mitgliedsantrag ist erhältlich unter

www.egbnv.eu

--> Mitgliedschaft.

• Nachweis über die Teilnahme an den erforderlichen Kursen (Grundkurs, Aufbaukurs und ein zweitägiger

Themenkurs oder zwei aufeinander folgende eintägige Themenkurse).

• Nachweis über das Bestehen der Abschlussprüfung.

Trainer nach EGBNV verpflichten sich, im Abstand von zwei Jahren an einem zweitägigen Themenkurs

teilzunehmen. Hiermit wird die Aufrechterhaltung und Ausgestaltung des erreichten Wissens- und Ausbildungs-

standes und somit die anhaltend hohe Qualität der Ausbildung sichergestellt.

Die Termine und Gebühren dieser Kurse ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Fortbildungsprogramm.

Teilnahme an Fortbildungen / Akkreditierung von Kursen

Für die Teilnahme an den zu belegenden Fortbildungen ist vom Ausbildungsteilnehmer keine Kursgebühr zu

entrichten – diese ist durch die Zahlung des Ausbildungsgebühr abgedeckt. Bei der Anmeldung zum jeweiligen

Kurs weisen Sie bitte darauf hin, dass die Anmeldung im Rahmen der Trainer-Ausbildung erfolgt, da der Ver-

anstalter Ihnen sonst eine Rechnung ausstellt.

Fortbildungen, die vor Ausbildungsbeginn (Datum der Anmeldung) bereits absolviert wurden, können nach

Absprache mit der EGBNV folgendermaßen auf die Ausbildung angerechnet werden:

• Pro Kurs, der vor mehr als zwei Jahren besucht wurde, ist die Teilnahme an einem weiteren Kurs erforderlich.

• Kurse können anerkannt werden, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre besucht wurden.

Die Teilnahme an einem Kurs kann nur auf die Ausbildung angerechnet werden, wenn eine schriftliche

Teilnahmebestätigung beim Ausbildungsleiter eingereicht wird.

Abschlussprüfung

Der Ausbildungsteilnehmer kann nur zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn er alle erforderlichen

Kurse nachweislich belegt hat. Für die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung gilt:

• Bei der Prüfung sind weder technische Hilfsmittel noch Einsicht in schriftliche Unterlagen erlaubt.

• Eine Anmeldung zur Abschlussprüfung ist mindestens sieben Tage vor dem geplantem Prüfungstermin erforderlich.

• Für die Prüfung steht dem Ausbildungsteilnehmer ein definierter Prüfungszeitraum zur Verfügung.

• Die Prüfung ist mit Rückgabe der Prüfungsunterlagen beendet und wird als

teilgenommen

angesehen.

Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

Nicht-Bestehen und Prüfungswiederholung

Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung gegen erneute Zahlung der Prüfungsgebühr wiederholt werden.

Beendigung der Ausbildung

Das Regel-Ende der Ausbildung ist das Bestehen der Abschlussprüfung. Dieses führt je nach Ausbildungs-

gang zur Erlangung des angestrebten Titels. Die Ausbildung kann vorzeitig – ohne Erlangung des Titels –

beendet werden, wenn:

• der Ausbildungsteilnehmer nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsbeginn an den zu belegenden Pflicht-

und Wahlkursen und der Abschlussprüfung teilnimmt, obwohl sie vom Ausbildungsleiter oder einer von der EGBNV

anerkannten Stelle angeboten wurden.

• der Ausbildungsteilnehmer die Abschlussprüfung auch nach dreimaliger Wiederholung nicht besteht.

• derAusbildungsteilnehmer dieAusbildung auf eigenenWunsch abbricht und dies schriftlichmitteilt. Eine Rückerstattung

bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich.

Bezahlung der Ausbildungsgebühren

Zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits absolvierte Fortbildungen können anteilig auf die Ausbildungs-

gebühren angerechnet werden. Hierzu ist eine Kopie der jeweiligen Teilnahmebestätigung einzureichen.

Dabei werden festgelegte Kursgebühren der Abrechnungstabelle des Ausbildungsleiters zugrunde gelegt.

Stand: Juli 2015