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43

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Medi

TECH Electronic GmbH

Medi

TECH Electronic GmbH

„Bestellannahme“

Langer Acker 7

30 900 Wedemark

Telefon: 0049 - (0)5130/97778-0

Telefax: 0049 - (0)5130/97778-22

BF-Katalog 2011

Abforderungsformular

zzgl. 6,90 Euro Versandkostenanteil

Angebotsanfrage / Bestellung über die oben angekreuzten Produkte:

(Unzutreffendes bitte streichen – Keine Wahl gilt als Angebotsanfrage)

Name:_______________________________________________

Vorname:_ ___________________________________________

Geb.-Datum:__________________________________________

Praxis:_______________________________________________

Straße:_ _____________________________________________

PLZ/Ort:_ ____________________________________________

Telefon:______________________________________________

Fax:_________________________________________________

Email:_ ______________________________________________

____________________________________________________

Datum Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

Medi

TECH Electronic GmbH.

(www.agb.meditech.de

)

Lastschrift-Einzugsermächtigung (= 2% Skonto)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir bis auf Widerruf, die offenen

Rechnungen für die

Medi

TECH Electronic GmbH in

Deutschland mittels Lastschrift einzuziehen*.

Bankleitzahl: _ ____________________________________

Konto-Nr.:________________________________________

Name des Kontoinhabers:___________________________

________________________________________________

Name, Ort des Geldinstitutes:________________________

________________________________________________

________________________________________________

Datum Unterschrift

(für Einverständnis)

(*Bei Nichtdeckung des Kontos oder Angabe von falschen Daten werden

10 Euro Nachgebühren pro Einzugsversuch erhoben.)

1. Enkoder

ProComp Infiniti

TM

ProComp 5

TM

ProComp 2

TM

_ _______________ Art.-Nr._______

_ _______________ Art.-Nr._______

3. Sensoren und Zubehör

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

4. Software, Suiten und Literatur

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück

2. Übertragungstechnik

TT-USB (USB mit Glasfaserkabel)

TeleInfiniti

TM

(drahtlos)

Anmerkungen

_____________________________________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________________________________

§ 1 Allgemeines

(1) Vertragspartner im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, die mit uns in ge-

schäftliche Beziehung tritt.

(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

gelten für uns und unsere Vertragspartner sowohl, wenn wir in

Eigenschaft als Auftraggeber als auch, wenn wir in Eigenschaft

als Auftragnehmer auftreten.

(3) Für jeden Vertragsabschluss gelten ausschließlich unsere All-

gemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden

nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich

widersprechen.

(4) Die Vertragsbeziehungen der Parteien werden nach dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland geregelt.

(5) Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern von uns Auftrags-

bestätigungen oder Bestätigungsschreiben versandt werden,

sind diese maßgebend für den Vertragsinhalt.

(6) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibun-

gen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen

Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt. Sofern sie

nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, behalten wir

uns unwesentliche Abweichungen vor. An Kostenvoranschlägen,

Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigen-

tums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere

Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

(7) Mit Erscheinen des jeweils neuesten Titels einer von uns

herausgegebenen Druckschrift bzw. mit der Veröffentlichung

von neuen Angeboten verlieren alle vorhergehenden Angebote

und Preise ihre Gültigkeit.

(8) Bei Bestellungen über das Internet gelten vorzugsweise un-

sere Online-Geschäftsbedingungen, die in ihrer jeweils gültigen

aktuellen Fassung unter

www.agb.meditech.de

abrufbar sind.

§ 2 Lieferzeit 

(1) Ereignisse höherer Gewalt, wie z. B. Umwelteinflüsse, recht-

mäßige Arbeitskämpfe in unserem oder fremden Betrieben, von

denen wir durch Materialbezug abhängig sind, ferner Krieg usw.,

berechtigen uns, die Erfüllung des Vertrages hinauszuschieben.

Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(2) Im Falle eines rechtswidrigen Arbeitskampfes kommt eine

Haftung nur bei grobem Verschulden in Betracht.

§ 3 Zahlungsbedingungen 

(1) Der Wert der von uns vorgenommenen Lieferungen kann in

Euro per Nachnahme bei Anlieferung erhoben werden, sofern

nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für

Porto und Verpackung wird bei Lieferung innerhalb Deutschlands

eine Pauschale (inkl. MwSt.) von 6,90 Euro erhoben, zuzüglich

der jeweils gültigen Nachnahmegebühr. Bei Lieferungen außer-

halb Deutschlands richten sich die Porto- und Verpackungskosten

nach den Preisen des Versandunternehmens.

(2) Werden bei der Bestellung elementare Informationen nicht

übermittelt (z. B. Geburtsdatum), so erfolgt die Auslieferung der

bestellten Ware in jedem Fall per Nachnahme. Die dafür entste-

henden Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(3) Sofern von uns Lieferungen gegen offene Rechnungen vorge-

nommen werden, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von

10 Tagen nach Rechnungsdatum. Unsere Rechnungen sind zahl-

bar rein netto, ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen.

(4) Ist für die Zahlung in dem Bestätigungsschreiben und/oder der

Rechnung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt und wird dieser

Zahlungstermin nicht eingehalten, treten die Verzugsfolgen ein,

ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(5) Im Falle des Verzugs haben wir einen Anspruch auf Zinsen.

Verzugszinssatz beträgt 5 % über dem Basiszinssatz, bei Rechts-

geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 8 % über

dem Basiszinssatz.

(6) Ist aufgrund falscher Daten oder Nicht-Deckung des Kontos

ein vereinbarter Lastschrifteinzug nicht möglich, werden dem

Kunden die anfallenden Gebühren von 10 Euro in Rechnung

gestellt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt 

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis

sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus

der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden

Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen

Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne

oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in einer laufenden

Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und

anerkannt ist.

(2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im

ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn

er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt,

die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder

gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet

oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen,

die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert,

so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung

entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer

ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/

Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender

Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der

Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des

Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang

vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur

Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtre-

tung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen

selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet

sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange

der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen

ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen,

dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren

Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben

macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den

Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(3) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware

nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren

daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung,

Vermischung oder Vermengen der Vorbehaltsware mit anderen,

nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer

der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache

im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen

verarbeitetenWare zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,

Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Allein-

eigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner

darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des

Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder

vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache

einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

(4) Wir können ohne Einschränkung Herausgabe der Ware,

Widerruf der Vollmacht sowie Geltendmachung der Forderung

bei Dritten insbesondere verlangen, wenn bei dem Vertrags-

partner

(a) Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden,

(b) ein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt wird,

(c) vereinbarte Zahlungsziele um 14 Tage überschritten werden,

(d) sonstige Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden.

(5) Es besteht für uns, unabhängig evtl. Streitfragen, jederzeit

gegenüber dem Vertragspartner das Recht auf Auskunft, Einsicht

in die Geschäftsunterlagen, Herstellung von Fotokopien – soweit

dieses zur Feststellung der obengenannten Rechte erforderlich.

(6) Sollte eine Übersicherung eintreten, so werden wir auf

Verlangen des Vertragspartners in angemessenem Rahmen

auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt verzichten und die

Freigabe der Ware erklären.

§ 5 Gewährleistung

(1) Mängelrügen, die sich auf offensichtliche Mängel der

gelieferten Sache beziehen, sind im nichtkaufmännischen Ver-

kehr innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich

geltend zu machen.

(2) Vorbehaltlich der vorstehend genannten Anzeigefrist für of-

fensichtliche Mängel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauan-

leitungen, Bausätze und Geräte eigener Herstellung 24 Monate.

(3) Im Falle von Mängeln bezüglich Bauteilen oder Geräten,

die wir von Vorlieferanten beziehen, haften wir erst, wenn der

Vertragspartner den vergeblichen außergerichtlichen Versuch

nachweist, eine Erfüllung seiner Ansprüche beim Vorlieferanten

zu erreichen. Soweit hierfür erforderlich, werden wir unsere

Ansprüche an ihn abtreten.

(4) Unsere Gewährleistungsansprüche sind zunächst beschränkt

auf das Recht auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung.

Uns steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der

Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner

Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des

Vertrags verlangen.

(5) Bei Installationen sind unbedingt die Sicherheits- und VDE-

Vorschriften zu beachten. Für Fehler, die durch unsachgemäße

Behandlung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss und

unzureichende oder fehlerhafte Peripherieeinrichtung (z. B. An-

tennen, Monitore, Drucker usw.) entstanden sind, übernehmen

wir keine Gewährleistung.

§ 6 Haftung 

(1) Unsere Haftung begrenzt sich auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit.

(2) Unsere Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit und für

Mangelfolgeschäden ist auf die Hälfte des jeweiligen Nettowa-

renwertes bzw. auf die Hälfte des Rechnungsbetrages begrenzt.

(3) Für falsche Auskünfte haften wir nur, soweit eine ausdrücklich

vereinbarte Beratung dem Vertragsabschluss vorausging. Tech-

nische Auskünfte sind unverbindlich und ohne jegliche Gewähr.

(4) Beim Kauf von Sende- und Empfangsgeräten, Oszillatoren,

Fernsteuerungsanlagen, Funksprechgeräten usw. setzen wir die

Kenntnis der postalischen Genehmigungsvorschriften voraus.

Uns obliegt diesbezüglich keine ausdrückliche Hinweispflicht.

§ 7 Rücktritt 

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag steht uns zu,

(a) wenn wir durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufs-

gegenstandes nicht ausführen können.

(b) wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungstermin

um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nach-

frist von mindestens 14 Tagen verstreichen lässt.

(c) wenn der Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über

Tatsachen die seine Kreditwürdigkeit betreffen gemacht hat.

(2) Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu,

(a) wenn wir durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die

Ausführung der Lieferung unmöglich machen.

(b) wenn wir die um eine angemessene Nachfrist verlängerte

Lieferzeit nicht einhalten.

§ 8 Versand 

(1) Der Versand erfolgt im Allgemeinen per Paketdienst (UPS)

oder Post (Ausland), wobei je nach Größe und Gewicht des Trans-

portgutes auch andere Versandformen, wie private Paketdienste,

Spedition, Luftfracht oder Bahnfracht, möglich sind. Die Wahl der

geeigneten Versandform und des Transportmittels treffen wir.

(2) Innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland über-

nehmen wir das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust

der Waren auf dem Transportweg. Für diese Leistung ist im

Pauschalbetrag für Porto und Verpackung ein Anteil enthalten.

(3) Unterliegt von uns gelieferte Ware gesetzlichen Ein- oder

Ausfuhrbeschränkungen, so beschränkt sich unsere Sorgfalts-

pflicht auf die Kennzeichnung der Ware als Embargoware. Weiter

erforderliche Maßnahmen obliegen dem Vertragspartner. Bis

zu einem Warenwert von 500,00 Euro kann keine Warenver-

kehrsbescheinigung EUR 1 und kein Formblatt EUR 2 für den

begünstigten Warenverkehr ausgestellt werden.

(4) Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung sind durch

den Lieferer der Sendung (Bahn, Post, Spediteur usw.) sofort auf

dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonstiger

geeigneter Weise zu bescheinigen.

(5) Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder

Gewichtsminderung am Inhalt, die sich erst beim Auspacken

zeigen, ist sofort mit dem Auspacken aufzuhören. Der Schaden

ist bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Dieses

ist zur Tatbestandsaufnahme und Feststellung des Schadens

aufzufordern, und zwar

(a) bei der Post (Postamt): sofort am Tag der Zustellung,

(b) bei der Bahn (Güterablieferung, Expressfertigung): innerhalb

von 7 Tagen,

(c) bei Kraftwagenspediteuren und Fuhrunternehmen: innerhalb

von 4 Tagen nach Ablieferung der Ware.

(6) In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme

des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunter-

nehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der

Entdeckung des Schadens befinden. Die schuldhafte Verletzung

dieser Nebenpflichten kann zu Schadenersatzansprüchen wegen

positiver Vertragsverletzung führen.

§ 9 Reparaturen 

(1) Bei Reparaturaufträgen erstellen wir schriftliche Kostenvoran-

schläge, sofern die reinen Reparaturkosten einen Betrag von 50

Euro überschreiten. Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten

unterhalb dieses Wertes, setzen wir das Einverständnis voraus

und nehmen die Reparatur sofort vor.

(2) Wir behalten uns innerhalb einer Frist von vier Wochen nach

Eingang des Reparaturauftrages die endgültige Annahme und

Durchführung von Reparaturen vor, ebenso die Ablehnung

von Reparaturaufträgen, wenn wir deren Durchführung für

wirtschaftlich und/oder technisch nicht vertretbar halten. Aus

einer von uns erteilten Reparatureingangsbestätigung kann

daher kein Rechtsanspruch auf Erfüllung des Reparaturauftrags

abgeleitet werden.

§ 10 Rücksendungen 

(1) Rücksendungen von privaten Endabnehmern, die keine

Gewährleistungsansprüche beinhalten, können innerhalb von

14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen, wenn der betreffende

Artikel sich in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung

befindet. Der schriftlich dokumentierte Rücksendegrund ist der

Rücksendung nach Möglichkeit beizulegen.

(2) Vom Umtausch ausgeschlossen sind Fachmagazine, Bücher,

Baumappen, sonstige Literatur, Software, CDs, Batterien, Ein-

zelteile sowie Bausätze und Teile, die bereits bearbeitet bzw.

eingebaut waren, sowie Sonderaufträge.

(3) Warenrücksendungen von gewerblichen Kunden, Firmen

oder Institutionen können nur mit unserer vorherigen schrift-

lichen Zustimmung angenommen werden. Die Gutschrift der

zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungs-

gebühr von mindestens 10 %, sofern nicht ausdrücklich etwas

anderes vereinbart wurde.

(4) Transportkosten und das Transportrisiko bei Rücksendung

hat der Vertragspartner zu tragen.

§ 11 Aufrechnung 

Die Aufrechnung gegen uns zustehende Ansprüche aus Liefe-

rungs- und/oder Anzeigengeschäften, denen diese vorliegenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegen, ist nur mit

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

möglich.

§ 12 Datenschutz 

Wir weisen gemäß 26 BDGS darauf hin, dass wir von unseren

Vertragspartnern mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichern.

§ 13 Gerichtsstand 

Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des

öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

ist oder seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

Deutschland hat, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag

und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen

Hannover als Gerichtsstand vereinbart.

§ 14 Teilunwirksamkeitsklausel 

Sollten die in dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbe-

dingungen enthaltenen Vereinbarungen ganz oder teilweise

nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre

Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Ver-

tragswerkes nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich

herausstellen sollte, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-

gen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen

oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausfüllung der

Lücken verpflichten sich die Vertragsparteien, durch Verhand-

lungen eine angemessene Regelung zu finden, die, insoweit

rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Beteiligten

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Verein-

barung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses

Vertragswerkes die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit

der betreffenden Vereinbarung erkannt hätten.

Stand: 10/2010