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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Medi
TECH Electronic GmbH
Medi
TECH Electronic GmbH
„Bestellannahme“
Langer Acker 7
30 900 Wedemark
Telefon: 0049 - (0)5130/97778-0
Telefax: 0049 - (0)5130/97778-22
BF-Katalog 2011
Abforderungsformular
zzgl. 6,90 Euro Versandkostenanteil
Angebotsanfrage / Bestellung über die oben angekreuzten Produkte:
(Unzutreffendes bitte streichen – Keine Wahl gilt als Angebotsanfrage)
Name:_______________________________________________
Vorname:_ ___________________________________________
Geb.-Datum:__________________________________________
Praxis:_______________________________________________
Straße:_ _____________________________________________
PLZ/Ort:_ ____________________________________________
Telefon:______________________________________________
Fax:_________________________________________________
Email:_ ______________________________________________
____________________________________________________
Datum Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Medi
TECH Electronic GmbH.
(www.agb.meditech.de)
Lastschrift-Einzugsermächtigung (= 2% Skonto)
Hiermit ermächtige(n) ich/wir bis auf Widerruf, die offenen
Rechnungen für die
Medi
TECH Electronic GmbH in
Deutschland mittels Lastschrift einzuziehen*.
Bankleitzahl: _ ____________________________________
Konto-Nr.:________________________________________
Name des Kontoinhabers:___________________________
________________________________________________
Name, Ort des Geldinstitutes:________________________
________________________________________________
________________________________________________
Datum Unterschrift
(für Einverständnis)
(*Bei Nichtdeckung des Kontos oder Angabe von falschen Daten werden
10 Euro Nachgebühren pro Einzugsversuch erhoben.)
1. Enkoder
ProComp Infiniti
TM
ProComp 5
TM
ProComp 2
TM
_ _______________ Art.-Nr._______
_ _______________ Art.-Nr._______
3. Sensoren und Zubehör
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
4. Software, Suiten und Literatur
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
_ ___________________________________ Art.-Nr._______ _____ Stück
2. Übertragungstechnik
TT-USB (USB mit Glasfaserkabel)
TeleInfiniti
TM
(drahtlos)
Anmerkungen
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
§ 1 Allgemeines
(1) Vertragspartner im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, die mit uns in ge-
schäftliche Beziehung tritt.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für uns und unsere Vertragspartner sowohl, wenn wir in
Eigenschaft als Auftraggeber als auch, wenn wir in Eigenschaft
als Auftragnehmer auftreten.
(3) Für jeden Vertragsabschluss gelten ausschließlich unsere All-
gemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
(4) Die Vertragsbeziehungen der Parteien werden nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland geregelt.
(5) Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern von uns Auftrags-
bestätigungen oder Bestätigungsschreiben versandt werden,
sind diese maßgebend für den Vertragsinhalt.
(6) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibun-
gen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen
Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt. Sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, behalten wir
uns unwesentliche Abweichungen vor. An Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigen-
tums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere
Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
(7) Mit Erscheinen des jeweils neuesten Titels einer von uns
herausgegebenen Druckschrift bzw. mit der Veröffentlichung
von neuen Angeboten verlieren alle vorhergehenden Angebote
und Preise ihre Gültigkeit.
(8) Bei Bestellungen über das Internet gelten vorzugsweise un-
sere Online-Geschäftsbedingungen, die in ihrer jeweils gültigen
aktuellen Fassung unter
www.agb.meditech.deabrufbar sind.
§ 2 Lieferzeit
(1) Ereignisse höherer Gewalt, wie z. B. Umwelteinflüsse, recht-
mäßige Arbeitskämpfe in unserem oder fremden Betrieben, von
denen wir durch Materialbezug abhängig sind, ferner Krieg usw.,
berechtigen uns, die Erfüllung des Vertrages hinauszuschieben.
Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2) Im Falle eines rechtswidrigen Arbeitskampfes kommt eine
Haftung nur bei grobem Verschulden in Betracht.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Der Wert der von uns vorgenommenen Lieferungen kann in
Euro per Nachnahme bei Anlieferung erhoben werden, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für
Porto und Verpackung wird bei Lieferung innerhalb Deutschlands
eine Pauschale (inkl. MwSt.) von 6,90 Euro erhoben, zuzüglich
der jeweils gültigen Nachnahmegebühr. Bei Lieferungen außer-
halb Deutschlands richten sich die Porto- und Verpackungskosten
nach den Preisen des Versandunternehmens.
(2) Werden bei der Bestellung elementare Informationen nicht
übermittelt (z. B. Geburtsdatum), so erfolgt die Auslieferung der
bestellten Ware in jedem Fall per Nachnahme. Die dafür entste-
henden Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(3) Sofern von uns Lieferungen gegen offene Rechnungen vorge-
nommen werden, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum. Unsere Rechnungen sind zahl-
bar rein netto, ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen.
(4) Ist für die Zahlung in dem Bestätigungsschreiben und/oder der
Rechnung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt und wird dieser
Zahlungstermin nicht eingehalten, treten die Verzugsfolgen ein,
ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(5) Im Falle des Verzugs haben wir einen Anspruch auf Zinsen.
Verzugszinssatz beträgt 5 % über dem Basiszinssatz, bei Rechts-
geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 8 % über
dem Basiszinssatz.
(6) Ist aufgrund falscher Daten oder Nicht-Deckung des Kontos
ein vereinbarter Lastschrifteinzug nicht möglich, werden dem
Kunden die anfallenden Gebühren von 10 Euro in Rechnung
gestellt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis
sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus
der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in einer laufenden
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist.
(2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn
er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder
gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet
oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen,
die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert,
so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer
ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/
Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang
vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtre-
tung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet
sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen,
dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(3) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren
daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengen der Vorbehaltsware mit anderen,
nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer
der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeitetenWare zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Allein-
eigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner
darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des
Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder
vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache
einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
(4) Wir können ohne Einschränkung Herausgabe der Ware,
Widerruf der Vollmacht sowie Geltendmachung der Forderung
bei Dritten insbesondere verlangen, wenn bei dem Vertrags-
partner
(a) Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden,
(b) ein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt wird,
(c) vereinbarte Zahlungsziele um 14 Tage überschritten werden,
(d) sonstige Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden.
(5) Es besteht für uns, unabhängig evtl. Streitfragen, jederzeit
gegenüber dem Vertragspartner das Recht auf Auskunft, Einsicht
in die Geschäftsunterlagen, Herstellung von Fotokopien – soweit
dieses zur Feststellung der obengenannten Rechte erforderlich.
(6) Sollte eine Übersicherung eintreten, so werden wir auf
Verlangen des Vertragspartners in angemessenem Rahmen
auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt verzichten und die
Freigabe der Ware erklären.
§ 5 Gewährleistung
(1) Mängelrügen, die sich auf offensichtliche Mängel der
gelieferten Sache beziehen, sind im nichtkaufmännischen Ver-
kehr innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich
geltend zu machen.
(2) Vorbehaltlich der vorstehend genannten Anzeigefrist für of-
fensichtliche Mängel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauan-
leitungen, Bausätze und Geräte eigener Herstellung 24 Monate.
(3) Im Falle von Mängeln bezüglich Bauteilen oder Geräten,
die wir von Vorlieferanten beziehen, haften wir erst, wenn der
Vertragspartner den vergeblichen außergerichtlichen Versuch
nachweist, eine Erfüllung seiner Ansprüche beim Vorlieferanten
zu erreichen. Soweit hierfür erforderlich, werden wir unsere
Ansprüche an ihn abtreten.
(4) Unsere Gewährleistungsansprüche sind zunächst beschränkt
auf das Recht auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung.
Uns steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrags verlangen.
(5) Bei Installationen sind unbedingt die Sicherheits- und VDE-
Vorschriften zu beachten. Für Fehler, die durch unsachgemäße
Behandlung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss und
unzureichende oder fehlerhafte Peripherieeinrichtung (z. B. An-
tennen, Monitore, Drucker usw.) entstanden sind, übernehmen
wir keine Gewährleistung.
§ 6 Haftung
(1) Unsere Haftung begrenzt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
(2) Unsere Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit und für
Mangelfolgeschäden ist auf die Hälfte des jeweiligen Nettowa-
renwertes bzw. auf die Hälfte des Rechnungsbetrages begrenzt.
(3) Für falsche Auskünfte haften wir nur, soweit eine ausdrücklich
vereinbarte Beratung dem Vertragsabschluss vorausging. Tech-
nische Auskünfte sind unverbindlich und ohne jegliche Gewähr.
(4) Beim Kauf von Sende- und Empfangsgeräten, Oszillatoren,
Fernsteuerungsanlagen, Funksprechgeräten usw. setzen wir die
Kenntnis der postalischen Genehmigungsvorschriften voraus.
Uns obliegt diesbezüglich keine ausdrückliche Hinweispflicht.
§ 7 Rücktritt
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag steht uns zu,
(a) wenn wir durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufs-
gegenstandes nicht ausführen können.
(b) wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungstermin
um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nach-
frist von mindestens 14 Tagen verstreichen lässt.
(c) wenn der Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über
Tatsachen die seine Kreditwürdigkeit betreffen gemacht hat.
(2) Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu,
(a) wenn wir durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die
Ausführung der Lieferung unmöglich machen.
(b) wenn wir die um eine angemessene Nachfrist verlängerte
Lieferzeit nicht einhalten.
§ 8 Versand
(1) Der Versand erfolgt im Allgemeinen per Paketdienst (UPS)
oder Post (Ausland), wobei je nach Größe und Gewicht des Trans-
portgutes auch andere Versandformen, wie private Paketdienste,
Spedition, Luftfracht oder Bahnfracht, möglich sind. Die Wahl der
geeigneten Versandform und des Transportmittels treffen wir.
(2) Innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland über-
nehmen wir das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust
der Waren auf dem Transportweg. Für diese Leistung ist im
Pauschalbetrag für Porto und Verpackung ein Anteil enthalten.
(3) Unterliegt von uns gelieferte Ware gesetzlichen Ein- oder
Ausfuhrbeschränkungen, so beschränkt sich unsere Sorgfalts-
pflicht auf die Kennzeichnung der Ware als Embargoware. Weiter
erforderliche Maßnahmen obliegen dem Vertragspartner. Bis
zu einem Warenwert von 500,00 Euro kann keine Warenver-
kehrsbescheinigung EUR 1 und kein Formblatt EUR 2 für den
begünstigten Warenverkehr ausgestellt werden.
(4) Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung sind durch
den Lieferer der Sendung (Bahn, Post, Spediteur usw.) sofort auf
dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonstiger
geeigneter Weise zu bescheinigen.
(5) Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder
Gewichtsminderung am Inhalt, die sich erst beim Auspacken
zeigen, ist sofort mit dem Auspacken aufzuhören. Der Schaden
ist bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Dieses
ist zur Tatbestandsaufnahme und Feststellung des Schadens
aufzufordern, und zwar
(a) bei der Post (Postamt): sofort am Tag der Zustellung,
(b) bei der Bahn (Güterablieferung, Expressfertigung): innerhalb
von 7 Tagen,
(c) bei Kraftwagenspediteuren und Fuhrunternehmen: innerhalb
von 4 Tagen nach Ablieferung der Ware.
(6) In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme
des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunter-
nehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der
Entdeckung des Schadens befinden. Die schuldhafte Verletzung
dieser Nebenpflichten kann zu Schadenersatzansprüchen wegen
positiver Vertragsverletzung führen.
§ 9 Reparaturen
(1) Bei Reparaturaufträgen erstellen wir schriftliche Kostenvoran-
schläge, sofern die reinen Reparaturkosten einen Betrag von 50
Euro überschreiten. Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten
unterhalb dieses Wertes, setzen wir das Einverständnis voraus
und nehmen die Reparatur sofort vor.
(2) Wir behalten uns innerhalb einer Frist von vier Wochen nach
Eingang des Reparaturauftrages die endgültige Annahme und
Durchführung von Reparaturen vor, ebenso die Ablehnung
von Reparaturaufträgen, wenn wir deren Durchführung für
wirtschaftlich und/oder technisch nicht vertretbar halten. Aus
einer von uns erteilten Reparatureingangsbestätigung kann
daher kein Rechtsanspruch auf Erfüllung des Reparaturauftrags
abgeleitet werden.
§ 10 Rücksendungen
(1) Rücksendungen von privaten Endabnehmern, die keine
Gewährleistungsansprüche beinhalten, können innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen, wenn der betreffende
Artikel sich in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung
befindet. Der schriftlich dokumentierte Rücksendegrund ist der
Rücksendung nach Möglichkeit beizulegen.
(2) Vom Umtausch ausgeschlossen sind Fachmagazine, Bücher,
Baumappen, sonstige Literatur, Software, CDs, Batterien, Ein-
zelteile sowie Bausätze und Teile, die bereits bearbeitet bzw.
eingebaut waren, sowie Sonderaufträge.
(3) Warenrücksendungen von gewerblichen Kunden, Firmen
oder Institutionen können nur mit unserer vorherigen schrift-
lichen Zustimmung angenommen werden. Die Gutschrift der
zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungs-
gebühr von mindestens 10 %, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
(4) Transportkosten und das Transportrisiko bei Rücksendung
hat der Vertragspartner zu tragen.
§ 11 Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen uns zustehende Ansprüche aus Liefe-
rungs- und/oder Anzeigengeschäften, denen diese vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegen, ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
möglich.
§ 12 Datenschutz
Wir weisen gemäß 26 BDGS darauf hin, dass wir von unseren
Vertragspartnern mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichern.
§ 13 Gerichtsstand
Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland hat, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag
und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen
Hannover als Gerichtsstand vereinbart.
§ 14 Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten die in dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen enthaltenen Vereinbarungen ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre
Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Ver-
tragswerkes nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich
herausstellen sollte, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausfüllung der
Lücken verpflichten sich die Vertragsparteien, durch Verhand-
lungen eine angemessene Regelung zu finden, die, insoweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Beteiligten
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Verein-
barung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses
Vertragswerkes die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit
der betreffenden Vereinbarung erkannt hätten.
Stand: 10/2010