Schädigungen durch ein Knalltrauma, also vorzugsweise durch zu nahe am
Ohr der Betreffenden explodierende Knallkörper vor allem zu Sylvester oder
andere starke, schlagartige Lärmeinflüsse. Aber nahezu gleichrangig wurden
auch regelmäßige Diskothekenbesuche und Walkman-Geräte-Nutzung mit
allzu hoher Lautstärke als Ursache dingfest gemacht. Ising schätzt aufgrund
dieser Untersuchung das Risiko einer Hörschädigung für einen durchschnitt-
lichen Jugendlichen infolge seiner Musikhörgewohnheiten und der dabei auf-
tretenden Lautstärken so ein, dass bei fünfjähriger Beibehaltung bei zwei bis
drei Prozent aller Jugendlichen zumindest in Großstädten Hörverluste von 30
dB im kritischen, das heißt für das Sprachverständnis wichtigen Bereich zu
erwarten sind.
Welche Lautstärken nun tatsächlich der Benutzer eines Walkman-Geräts an
seinem Ohr erzeugen kann, wollte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
in Braunschweig genau wissen. Sie beschaffte sich Anfang der neunziger Jahre
siebzehn typische Geräte nebst zugehörigen Kopfhörern, daneben aber auch
getrennte Walkman-Kopfhörer, die als besonders „hochwertig“ galten – unter
anderem wegen ihrer größeren erzielbaren Lautstärke. Eine ganze Reihe der
mit den Walkman-Geräten gelieferten Kopfhörer wiesen erhebliche Lautstär-
keunterschiede zwischen den beiden Ohren auf. Das führt nach meiner Erfah-
rung in der Praxis dazu, dass Besitzer solcher Kopfhörer ihr Walkman-Gerät
dann eben um so viel lauter aufdrehen, dass auch das leisere Kopfhörersystem
die „gewünschte“ Lautstärke abgibt. Für den Benutzer bedeutet das aber, dass
sein anderes Ohr eine noch viel höhere, schädliche Lautstärke erhält.
Damit aber nicht genug: Die von den Geräten abgegebenen Schalldruckpe-
gel unter Verwendung der mitgelieferten Kopfhörer erreichten bei voll aufge-
drehten Lautstärkeeinstellern mühelos Impulsschalldruckpegel zwischen 96,8
dB und 103 dB. Wenn aber anstelle der mitgelieferten die „hochwertigeren“
Kopfhörer verwendet wurden, dann ergaben sich sogar Impulsschalldruck-
pegel zwischen 107,0 dB und 110,1 dB. Betrachtet man diese Werte unter Be-
rücksichtigung von Erfahrungen aus dem industriellen Lärmschutz, so lässt
sich schlicht feststellen, dass bei den amtlich festgestellten maximal möglichen
Schalldruckpegeln dieser Walkman-Geräte, wie Peter Plath von der HNO-Ab-
teilung der Ruhruniversität Bochum es unmissverständlich formulierte, „...
schon eine tägliche Beschallung von etwa fünfzehn Minuten mit einem Ge-
räuschpegel von 100 dB ausreicht, um nach wenigen Jahren einen bleibenden
Gehörschaden zu riskieren“.
Selbst wenn die Lautstärkeeinsteller der betreffenden Walkman-Geräte nicht
voll aufgedreht wurden, sondern nur zu Zweidritteln, so wurden bei Ver-
wendung der mitgelieferten Kopfhörer immer noch Impulsschalldruckpegel
zwischen 82,1 dB und 91,1 dB gemessen, bei Verwendung der hochwertige-
ren Kopfhörer sogar von 90,4 bis 100,7 dB. Nach der im industriellen Bereich
geltenden Unfallverhütungsvorschrift Lärm (UVV-Lärm) ist aber für jeden